Hausmüll
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Infos über Vor-Ort-Service
Mo - Fr
von 8.00 - 19.00 Uhr:
02 21/9 22 22 24
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Das müssen Sie wissen!
Die Einrichtung neuer und Veränderung bestehender Standplätze für Abfall- und Wertstoffgefäße ist grundsätzlich mit der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG (AWB) abzustimmen, denn bei der Aufstellung sind Vorgaben zum Standplatz und verkehrstechnische Anforderungen zu beachten.
Tonne am richtigen Platz
Haben Sie selbst ein Haus oder bauen gerade und möchten Ihre Tonnen von uns im Voll-Service bedienen lassen? Wir kommen auch bei Ihnen vorbei. Unser Vor-Ort-Service ist kostenlos und berät Sie,
- wenn Sie einen neuen Mülltonnenplatz anlegen wollen,
- wenn Sie den alten Platz verändern möchten (Ihre Abfallgefäße befinden sich
z.B. im Keller und Sie suchen nach alternativen Standorten), - wenn Sie Ihre Tonne nicht gleich im Blick haben wollen, aber nicht wissen, wie ...
Nachfolgend finden Sie die Vorgaben für einen Mülltonnen-Standplatz aufgelistet:
Vorgaben für den Standplatz der Mülltonnen
Es gelten die Vorgaben der Kölner Abfallsatzung (s. § 10 AbfS)
- Umleerbehälter (Müllgroßbehälter, Ringtonnen) sollten möglichst an der Grundstücksgrenze zur Straße aufgestellt werden.
- Umleerbehälter sind ebenerdig und nicht weiter als 15 m von der Grundstücksgrenze entfernt aufzustellen.
- Auf den Wegen zu den Standplätzen dürfen keine Stufen oder andere Hindernisse vorhanden sein.
- Höhenunterschiede sind durch Rampen auszugleichen (max. 10% Steigung).
- Standplätze und Transportwege müssen stets in einem verkehrssicheren Zustand und ausreichend beleuchtet sein.
- Transportwege müssen frei von Hindernissen und mit einem harten, dauerhaften Belag versehen sein. Sie sollen für Abfallgefäße bis 240-Liter mind. 1,20 m und für Großbehälter ab 500-Liter mind. 1,50 m breit sein.
- Gartentore und Haustüren müssen mit einer Feststellvorrichtung versehen sein. Sie müssen so weit zu öffnen sein, dass der Transport nicht behindert wird.
- In geschlossenen Räumen oder bei überdachten Sammelstandplätzen soll die lichte Deckenhöhe mindestens 2 m betragen.
- Müllräume müssen belüftet sein.
Straßentechnische Vorgaben
- Die Fahrbahn zu den Müllbehälterstandorten muss für Müllfahrzeuge eine Breite von mindestens 3,55 m aufweisen.
- Die Fahrbahnbelastung muss für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26 t ausgerüstet sein.
- Wendeanlagen sind so einzurichten, dass sie den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RaSt 06) entsprechen. Maßgebend ist der Flächenbedarf für ein 3-achsiges Müllfahrzeug.
- Bei Unterführungen ist zu beachten, dass die Durchfahrtshöhe mindestens 4 m beträgt.
Sie sehen: Gerade in einer Großstadt wie Köln kann es bei der Wahl des Standortes für Ihren Müllbehälter schnell Probleme geben. Deshalb bieten wir Ihnen als besonderen Service unsere Standortberatung ohne zusätzliche Kosten an. Wir helfen Ihnen gerne weiter – auch vor Ort