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Alles über Abfall \ Sperrmüll \ Kostenlose Abholung
Mo - Fr
von 8.00 - 19.00 Uhr:
02 21/9 22 22 22
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Pro Haushalt holen wir bis zu 3 Kubikmeter Sperrmüll ab, mehr geht leider nicht. Bitte stellen Sie den Sperrmüll erst am Abfuhrtag zwischen 6.00 Uhr und 7.00 Uhr an die Straße. Denken Sie daran: Wenn Sie den Sperrmüll über Nacht stehen lassen, kommt es häufig zu einer ungewollten "Vermehrung". Dafür wollen Sie natürlich nicht geradestehen.
Unsere Mitarbeiter sollten Ihren Sperrmüll gut erkennen und mit dem Sperrmüll-Wagen auch erreichen können. Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen Sie den Sperrmüll aber nicht direkt vom privaten Grundstück, z.B. aus der Garageneinfahrt oder dem Vorgarten, abholen. Wenn es nur auf dem Bürgersteig Platz für Ihren Sperrmüll gibt, platzieren Sie ihn bitte so, dass andere möglichst wenig behindert oder gefährdet werden. Wenn Sie den vereinbarten Termin verpassen oder sich verspäten, können wir nachträglich leider nichts mehr abholen. Dann muss ein neuer Termin her.
Unter der Service-Nummer 9 22 22 22 können Sie mit uns einen Abholtermin für Ihren Sperrmüll abmachen.
Sie können ihren Sperrmüll-Termin auch online buchen oder schriftlich anfordern.
Laden Sie sich dazu das von uns vorbereitete PDF-Dokument zur Anforderung eines Abholtermins herunter und schicken oder faxen Sie das ausgefüllte Formular an die angegebene Adresse. Wir melden uns dann bei Ihnen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn z.B. wegen außergewöhnlich vielen Bestellungen einmal Wartezeiten entstehen.
Damit wir Ihre Bestellung auch zügig erledigen können, bedarf es bei einer Großstadt einer logistischen Tourenplanung. Deshalb müssen wir die Menge des abzuholenden Sperrmülls pro Bestellung begrenzen. Bei den haushaltsüblichen 3 Kubikmetern ist Schluss, mehr können wir nicht mitnehmen, sonst ist das Müllfahrzeug schneller voll als geplant, und die anderen Kunden können nicht mehr am selben Tag bedient werden.
Was übrig bleibt und auf der Straße steht, sollten Sie so schnell wie möglich wegräumen. Denn Sie sind der Abfallbesitzer und damit auch dafür verantwortlich, wenn sich z.B. die Nachbarschaft durch zu frühes Herausstellen des Sperrmülls eingeladen fühlt, "die Gelegenheit" zu nutzen.