Zum Inhalt springen. Zur Hauptnavigation springen. Zur Unternavigation springen.

Straßenreinigung

Service-Telefon für Straßenreinigung:

Mo - Fr 
von 8.00 - 19.00 Uhr:

02 21/9 22 22 24

Download Adobe Reader

Logo von Adobe AcrobatUm ein PDF-Dokument lesen zu können, benötigen Sie den Adobe Reader. Installationssoftware zum Herunterladen finden Sie hier (wird in einem neuen Fenster geöffnet).

Kölns Schnellfeger

Arbeiter der AWB bei der Arbeit

Seit jeher ist die AWB für die Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Entsorgung tätig. Fahrbahnen, Gehwege und öffentliche Plätze werden gereinigt, und wir sammeln und entsorgen tagtäglich den Müll in unserer Stadt. Auch Laub und Blüten müssen beseitigt werden, damit niemand darauf ausrutscht.

Wer hält die Fahrbahnen und Gehwege sauber?

Meistens sind es Mitarbeiter der AWB. Aber für manche Gehwege und Fahrbahnen sind die Grundstückseigentümer verantwortlich.
Wenn Sie erfahren möchten, ob Sie als Anlieger zuständig sind, finden Sie die Information im Straßenreinigungsverzeichnis
Dort wird ausgewiesen, wer wo säubern muss und wie oft. Änderungen werden jedes Jahr in der Straßenreinigungssatzung öffentlich bekannt gemacht. Wird eine Straße erstmalig öffentlich gewidmet und ist diese im Straßenreinigungsverzeichnis nicht aufgeführt, gilt: Der Anlieger ist für die Reinigung zuständig. Je belebter und verschmutzter ein Ort ist, desto häufiger muss er gereinigt werden.

Wenn Sie als Anlieger reinigen: Was ist zu tun?

Sie müssen dafür sorgen, dass der Gehweg oder die Straße nach Bedarf mindestens einmal in der Woche sauber gemacht wird – bis spätestens Samstag gegen 19.00 Uhr. Fällt besonders viel Schmutz an, dann ist auch ein zweiter Reinigungstag oder gar mehr nötig. Damit sich niemand über aufgewirbelten Staub ärgert, sollten Sie die Arbeiten vorsichtig ausführen oder ausführen lassen. Abfälle dürfen nicht auf öffentlichen Plätzen oder Straßen gelagert oder entsorgt werden. Abfälle gehören in die Restmülltonne. Die Straßenreinigung kostet Gebühren. Wie viel, wird jedes Jahr in der Straßenreinigungssatzung festgelegt.

Der Bußgeldkatalog der Stadt Köln: Geldstrafen für Umweltsünder erhöht

Den Bußgeldkatalog der Stadt Köln gegen Umweltsünder gibt es bereits seit September 2002. Rund 110 Ermittler des Ordnungsdienstes ahnden die Vergehen achtlos weggeworfenen und/oder liegen gelassenen Mülls.
Weil sich viele noch immer nicht für die Sauberkeit in unserer Stadt mitverantwortlich fühlen, entstehen für die Beseitigung dieser Verschmutzungen enorme zusätzliche Kosten zulasten der Allgemeinheit.

Hier ein Auszug der häufigsten "Vergehen" aus dem Bußgeldkatalog, die zur Verunreinigung der Kölner Straßen, Wege und Plätze führen:

  • Spucken, achtloses Wegwerfen von Zigarettenkippen, Taschentüchern, Kaugummis, Zigarettenschachteln, Fastfood-Verpackungen, Getränkedosen, Lebensmittelresten 2535
  • Urinieren („öffentlich pinkeln“) 35
  • Wegwerfen des Inhaltes von Autoaschenbechern, Plastikflaschen und -tüten, Zeitungen 35-80
  • Hinterlassen von Hundekot, je nach Örtlichkeit 35250
  • Hinterlassen von kleineren sperrigen Gegenständen wie z.B. Stuhl, Koffer 50150
  • Hinterlassen von mehreren kleine oder großen sperrigen Gegenständen wie z.B. Kühlschrank, Matratze, Fahrrad, Schrank in einer Menge bis 2 Kubikmeter bzw. bis 200 kg 100410
  • Hinterlassen von Sperrmüll über 1 Kubikmeter bzw. über 100 kg 4101.530