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Auf den Straßen \ Straßenreinigung \ Straßenreinigungssatzung
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In welchem Umfang die AWB für die Straßenreinigung zuständig ist und welche Gebühren für diese Tätigkeit anfallen, wird jährlich in einer Satzung festgelegt. Natürlich sind diese Satzungen auch allen Bürgern zugänglich.
Die Straßenreinigungssatzung 2010 finden Sie hier.
Die Anlage 2 (Aufstellung der Straßen für die Fahrbahnen mit besonderem Reinigungsaufwand gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 1.1.2 und 1.2.2 der Straßenreinigungssatzung) finden Sie hier.
Die Anlage 3 (Aufstellung der Fußgängergeschäftsstraßen mit besonderem Reinigungsaufwand gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 3.2 der Straßenreinigungssatzung) finden Sie hier.
In den Straßenreinigungsverzeichnissen wird, unterteilt nach den neun Bezirken in alphabetischer Reihenfolge, jede einzelne Straße aufgeführt und mit verschiedenen Rubriken belegt. Das sind die Straßenart, die Reinigungshäufigkeit pro Woche und die Reinigungsverpflichteten.
Hier finden Sie die Unterlagen zum Download.