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Auf den Straßen \ Winterdienst
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Schneeflocken fallen bei uns in Köln ja eher selten. Wenn es aber doch mal passiert, kümmern wir uns um die Fahrbahnen.
Damit Sie auch bei Eis und Schnee gut und sicher unterwegs sind, räumen unsere Mitarbeiter von der Straßenreinigung die Fahrbahnen frei und streuen bei Glatteis. Trotzdem müssen Sie manchmal etwas Geduld haben, bis wir auch Ihre Fahrbahn geräumt haben. Unser Winterdienst arbeitet in zwei Dringlichkeitsstufen. Alles auf einmal geht einfach nicht. Zuallererst sind Kölns wichtigsten Straßen und die Brücken dran.
Die Räumung von Schnee und Eis auf Gehwegen ist teils Sache der Grundstückseigentümer bzw. Hausmeister, teilweise müssen Sie aber auch selbst den Gehweg vor Ihrem Haus von Schnee und Eis befreien. Was das im Einzelnen bedeutet, erfahren Sie in diesem Bereich.
Wie sich im Winter 2008/2009 herausstellte, sind die Räumpflichten für Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs offenbar weitgehend unbekannt.
Für separate und besonders ausgebaute Stadtbahnhaltestellen ist in der Regel die KVB AG als Verkehrsträger selbst verantwortlich.
So weit, so gut.
Was aber ist mit Bus- oder Bahnhaltestellen, die sich auf dem Gehweg befinden?
Die Räumpflicht für solche Haltestellen obliegt den Grundstückseigentümern
(Anliegern) im Rahmen ihrer Verpflichtung, den Gehweg von Schnee und Eis zu befreien.
Dies bedeutet: Wenn sich eine Haltestelle auf dem Gehweg vor einem Grundstück befindet, ist der Grundstückseigentümer grundsätzlich verpflichtet, den Gehweg so zu räumen, dass zugleich auch ein gefahrloser Zugang zum Bus oder zur Straßenbahn gewährleistet ist.