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Auf den Straßen \ Winterdienst \ Was Sie beim Winterdienst tun müssen
Das Räumen und Streuen der Gehwege gehört im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu den Aufgaben des Grundstückseigentümers. Es kann aber auch sein, dass möglicherweise ein oder mehrere Mieter für diese Aufgaben zuständig sind. Das müssen Sie unbedingt über den Winterdienst wissen:
Diese Frage sollten Sie schnellstens klären. Hat der Grundstückseigentümer, ein von ihm beauftragter Dienstleister (z. B. der Hausmeister) oder vielleicht Sie die Pflicht, den Gehweg vor dem Haus zu Räumen und zu Streuen? Der Grundstückseigentümer kann diese Arbeiten auf Mieter oder andere Personen übertragen. Er muss jedoch letztlich dafür haften, wenn jemand wegen Schnee und Eis auf dem Gehweg zu Schaden kommt.
Die Räum- und Streupflicht gilt vor allem für Gehwege. Sie müssen in einer Breite von 1,50 Metern geräumt und gestreut werden.
Beachten Sie bitte:

Verwenden Sie bitte ausschließlich abstumpfendes Granulat, das Sie z. B. im Baumarkt bekommen. Legen Sie sich am besten rechtzeitig einen Streumittelvorrat an und sorgen Sie für funktionstüchtiges Räumwerkzeug. Besorgen Sie das Material bitte rechtzeitig. Wenn es schneit oder glatt wird, sind viele Geschäfte rasch ausverkauft. Salz und andere auftauende Stoffe dürfen Sie zum Schutz des Grundwassers nur bei besonderen klimatischen Verhältnissen verwenden. Dazu zählen z. B. Eisregen oder extrem gefährliche Stellen, u. a. steile, vereiste Wege, Treppen sowie Brückenzugänge.
Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln regelt detailliert, wann Grundstückseigentümer oder von ihnen Beauftragte zum Winterdienst verpflichtet sind. Das sind die wichtigsten Vorschriften:
Haben Sie noch weitere Fragen? Dann rufen Sie einfach unsere Winterdienst-Hotline unter der Telefonnummer 0221/9 22 23 23. Dort wird Ihnen gerne geholfen.