
Sie befinden sich hier:
Auf den Straßen \ Winterdienst \ Wer sichert Gehwege?
Die Räumung von Schnee und Eis auf Gehwegen ist Sache der Grundstückseigentümer und gehört zur Verkehrssicherungspflicht. Manchmal erledigt das aber auch ein Hausmeister oder Sie müssen selbst ran. Das steht dann in Ihrem Mietvertrag.
Letztlich ist aber immer der Grundstückseigentümer für den Zustand des Grundstückes verantwortlich. Kommt jemand wegen mangelnder Winterwartung auf dem Gehweg zu Schaden, muss der Grundstückseigentümer dafür haften.
Laut unserer Straßenreinigungssatzung müssen Gehwege sofort, nachdem es geschneit hat, geräumt werden. Schneit oder friert es erst nach 20.00 Uhr, reicht es, wenn Sie das am nächsten Morgen tun. Wird das Grundstück jedoch zu anderen Zeiten genutzt, so muss auch dann für Sicherheit gesorgt werden. Empfangen Sie z.B. bis spät in die Nacht noch Gäste, so muss auch dafür gesorgt werden, dass diese ohne Gefährdung das Grundstück erreichen können. Morgens um sieben müssen die Gehwege aber geräumt sein!
Bei Dauerschneefall muss nicht fortlaufend gefegt werden, wenn dies völlig nutzlos wäre. Sobald es aber nur noch geringfügig schneit oder wenn es aufgehört hat, muss geräumt werden. Je nach Witterungsverhältnissen muss im Laufe eines Tages auch mehrfach gefegt oder gestreut werden.