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Winterdienst

Service-Telefon für Winterdienst:

Mo - Fr
von 8.00 - 19.00 Uhr:
02 21/9 22 22 24

Wie macht man die Gehwege sicher?

1. Räumen

Alle Wege müssen in einer Breite von 1,5 m geräumt werden.

Die Räum- und Streupflicht gilt nicht nur für die Gehwege. Gibt es auf Ihrem Straßenabschnitt Fußgängerüberwege (z.B. an Ampeln oder Zebrastreifen), müssen Sie den Weg bis zur Bordsteinkante freischippen. Der Schnee wird zwischen Fahrbahn und Gehweg aufgehäuft, so stört er am wenigsten.

2. Streuen

Bei Glatteisbildung muss sofort gestreut werden.

Bürgersteige und Gehwege müssen dann so gestreut werden, dass sie von Passanten, die sich vorsichtig bewegen, ohne Gefahr benutzt werden können.

Womit?

Verwenden Sie grundsätzlich abstumpfende Stoffe wie Granulat oder auch Sand. Salz oder andere auftauende Stoffe sind zum Schutz des Grundwassers nur erlaubt

  • bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie z.B. Eisregen oder/und
  • an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen und abschüssigen oder steilen Wegen.

So mancher, der zur Räum- und Streupflicht verpflichtet ist, bereitet sich nicht richtig darauf vor. Die Folgen bekommen oftmals unsere Straßenreiniger zu spüren, wenn die eisigen Temperaturen vorbei sind.

Da gibt es Stellen mit Unmengen von Sand und Splitt auf Gehweg und Straße. Klebrige und schmierende Streumittel oder auch Sägemehl erhöhen den Reinigungsaufwand für uns erheblich, und trotzdem sehen bestimmte Abschnitte durch Verfärbungen lange Zeit ungepflegt aus. Und dann gibt es schnell die ersten Beschwerden an uns, warum Splitt oder Sand noch nicht flächendeckend entfernt sind.

Deshalb unsere Bitte:

Verwenden Sie zum Streuen ausschließlich das handelsübliche Granulat (z.B. in Baumärkten erhältlich). Dann klappt’s auch mit der Reinigung nach dem Winter ...

Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie doch unseren Kunden-Service an.