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Für Gewerbekunden \ Gewerbemüll \ Graue Tonne für Gewerbebetriebe
Auch für Gewerbebetriebe gilt ein Mindestlitermaßstab. Die Grundlage für die Berechnung ist im Allgemeinen die Zahl der Mitarbeiter, aber auch die Anzahl der Betten kann für die Berechnung ausschlaggebend sein (z. B. bei Krankenhäusern oder Hotels).
| Gewerbe/Branche | Einheit | Mindestvolumen (Liter/Einheit/Woche) |
|---|---|---|
| Beherbergungsbetriebe (z. B. Hotels, Pensionen, Jugendherbergen) | Bett | 3,0 |
| Gaststätten (Schank- und Speisewirtschaften) | Mitarbeiter | 30 |
| Industriebetriebe/Handwerksbetriebe/Sonstiges Gewerbe | Mitarbeiter | 8,0 |
| Krankenhäuser und Pflegeheime | Bett | 14,5 |
| Lebensmittelgroß- und Einzelhandel | Mitarbeiter | 22,5 |
| Sonstiger Einzel- und Großhandel | Mitarbeiter | 7,0 |
| Verwaltungen (z. B. öffentliche und private Verwaltungen, Geldinstitu- te, Versicherungen, Verbände und sonstige Dienstleis- tungen, Rechtsanwalts- und Notariatskanzleien, Freiberufler) | Mitarbeiter | 4,5 |
| Schulen | Schüler, Student, Kind | 1,5 |
Tonnenbestellung:
In jedem Fall benötigen wir eine schriftliche Mitteilung vom Eigentümer oder von dessen Beauftragtem.