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Presse

16.12.09

AWB im Winterdiensteinsatz für sichere Fahrbahnen in Köln

Wichtige Hinweise zur Winterwartung auf Gehwegen sowie Bus- und Bahnhaltestellen Die AWB sorgt im Auftrag der Stadt Köln für den Winterdienst auf den Fahrbahnen, wenn Schnee und Eis den Straßenverkehr in Köln gefährden. Die Mitarbeiter der Straßenreinigung räumen die Fahrbahnen frei und streuen bei Glatteis, wenn die AWB nach dem Straßenreinigungsverzeichnis der Stadt Köln zuständig ist.

Die AWB hat insgesamt 3 Streugutlager angelegt, damit immer ausreichend Streumaterial vorhanden ist.

Einsatz von Maschinen im Winterdienst

Die AWB setzt Maschinen für den Winterdienst nach drei Dringlichkeitsstufen und einer vorbeugenden Stufe ein. Bei der vorbeugenden Streuung werden nachts ab +2 Grad mit sinkender Tendenz und hoher Luftfeuchtigkeit 4 Spezialfahrzeuge eingesetzt. Je Fahrzeug werden ca. 120 km Streustrecke, insbesondere auch die Kölner Rheinbrücken, mit CaCl-Lösung (=Flüssigsalz) behandelt.

Stufe I

Ab 4.00 Uhr bis gegen 8.00 Uhr werden die Hauptverkehrsstraßen in Köln von ca. 100 Mitarbeitern der AWB mit mehr als 60 Fahrzeugen von Schnee und Eis befreit. Zu den Hauptverkehrsstraßen gehören z.B. innerstädtische Querverbindungen sowie Ein- bzw. Ausfallstraßen. Somit wird bis gegen 8.00 Uhr bereits Winterdienst auf einer Strecke von mehr als 1.800 km durchgeführt.

Stufe II

Im Anschluss an die Stufe I betreuen diese Mitarbeiter weitere 600 km an Zufahrtsstraßen zu Wohngebieten winterdienstlich.

Stufe III

Zur Stufe III gehören die Straßen und Radwege innerhalb der Wohnquartiere. Der Winterdienst in diesen Gebieten wird im Anschluss an die Stufe II durchgeführt und umfasst eine Streustrecke von ca. 500 km.

Manueller Winterdienst

Parallel zum maschinellen Winterdienst werden ab 6.00 Uhr Fußgängerüberwege und Verkehrsinseln von Hand geräumt und abgestreut. Dabei sind ca. 250 Mitarbeiter der AWB mit mehr als 50 Kolonnenwagen im Einsatz.

Winterdienst auf Gehwegen

Das Schnee- und Eisräumen auf den Gehwegen ist Sache der Grundstückseigentümer und gehört zur Verkehrssicherungspflicht. Manchmal wird diese Arbeit von einem Hausmeister erledigt oder wurde im Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Letztlich ist aber immer der Grundstückseigentümer für den Zustand des Gehweges verantwortlich.
Kommt jemand wegen mangelnder Winterwartung auf dem Gehweg zu Schaden, muss der Grundstückseigentümer dafür haften.
Daher müssen Gehwege sofort nachdem es geschneit hat, geräumt werden. Wenn es nach 20 Uhr schneit, reicht es in der Regel aus erst am nächsten Morgen Winterdienst zu leisten. An Werktagen um 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 9.00 Uhr müssen die Gehwege aber geräumt sein.
Auch bei Dauerschneefall muss nicht fortlaufend gefegt werden, wenn dies nutzlos wäre.
Sobald es aber nur noch geringfügig schneit oder wenn es aufgehört hat, muss geräumt werden.
Je nach Witterungsverhältnissen muss im Laufe des Tages auch mehrfach gefegt oder gestreut werden.
Alle Wege müssen in einer Breite von 1,5 m geräumt werden. Bei Glatteisbildung muss sofort gestreut werden. Salz und andere auftauende Stoffe sind zum Schutze des Grundwassers nur erlaubt bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie z.B. Eisregen oder an gefährlichen
Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und abgängen oder steilen Wegen.

Winterdienst an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs

Für separate und besonders ausgebaute Stadtbahnhaltestellen ist in der Regel die KVB AG als Verkehrsträger selbst verantwortlich.
Wenn sich die Bus- oder Bahnhaltestellen auf dem Gehweg befinden, obliegt die Räumpflicht den Grundstückseigentümern/Anliegern im Rahmen ihrer Verpflichtung, den Gehweg von Schnee und Eis zu befreien. Dies bedeutet: Wenn sich eine Haltestelle auf dem Gehweg vor einem Grundstück befindet, ist der Grundstückseigentümer grundsätzlich verpflichtet, den Gehweg so zu räumen, dass zugleich auch ein gefahrloser Zugang zum Bus oder zur Straßenbahn gewährleistet ist. Die Räum- und Streupflicht gilt nicht nur für die Gehwege: Gibt es auf dem Straßenabschnitt Fußgängerüberwege z.B. an Ampeln oder Zebrastreifen, muss auch der Weg bis zur Bordsteinkante freigeräumt werden.
Die wichtigsten Informationen zum Winterdienst sind im Abfallkalender und auf www.awbkoeln.de zu finden. Fragen zum Winterdienst beantwortet die Kundenberatung der AWB montags bis freitags von 8.00 - 19.00 Uhr unter Tel. 0221/9 22 22 24.