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Die Stadtreingung bis zur Kommunalisierung

Auch nach dem Abzug der Franzosen aus Köln und der Machtübernahme durch die Preußen 1815 behielt das fortschrittliche Reglement von 1801 seine Gültigkeit: Die Bürger hatten die Straßen vor ihren Häusern zu kehren, die privaten Reinigungs-Unternehmer die Abfuhr des Hausmülls und des Straßenkehrichts sicherzustellen.

1822 wurde die alte Verordnung durch ein »Erneuertes Reglement« in ihren Grundzügen bestätigt und in einigen Punkten ergänzt. So mussten die Bürger zur Vermeidung von Staub vor dem Kehren die Straße mit frischem Wasser begießen. Mit dem Anwachsen der Stadt im 19. Jh. erschien die bisherige Aufgabenteilung zwischen Bürgern und Fuhrunternehmern nicht mehr praktikabel. Da der Verkehr stetig zunahm, konnte den Anwohnern das Kehren der großen Plätze und Hauptverkehrsstraßen kaum noch zugemutet werden.

Zwischen 1816 und 1850 stieg die Einwohnerzahl von 50000 auf knapp 100000. Die Wohnverhältnisse waren oft schlecht, die Seuchengefahr groß. Zudem häuften sich die Klagen über die Arbeit der Fuhrunternehmer. Erstmals wurde die Übernahme der Stadtreinigung durch städtische Arbeiter gefordert. Doch erst mit der Gründung einer städtischen Berufsfeuerwehr 1871 griff man diesen Gedanken wieder auf. Die Stadtverordneten beschäftigte die Frage, ob die »Spritzenmänner« nicht auch das Kehren der Straßen übernehmen sollten. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt.

In den 70er und 80er Jahren diskutierte man kontrovers, ob eine kommunale oder private Stadtreinigung effektiver und günstiger sei. Nachdem die alte Stadtmauer niedergelegt worden war und sich das Stadtgebiet durch Eingemeindungen stark ausgedehnt hatte, stimmte der Rat am 1. Oktober 1889 der Errichtung eines Fuhrparks und der Übernahme der Stadtreinigung zu.

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