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AWB IM WINTERDIENSTEINSATZ FÜR SICHERE FAHRBAHNEN


Die Wetterprognosen gehen von einer Fortsetzung der aktuellen Witterungsverhältnisse aus. Die AWB kümmert sich im Auftrag der Stadt Köln um die Fahrbahnen, wenn Schnee und Eis den Verkehr gefährden. Die Mitarbeiter der Straßenreinigung räumen die Fahrbahnen frei und streuen bei Glatteis, wenn die AWB nach dem Straßenreinigungsverzeichnis der Stadt Köln zuständig ist.
Die AWB hat insgesamt 3 Salzlager angelegt, damit immer ausreichend Streumaterial vorhanden ist.
Der maschinelle Winterdienst der AWB arbeitet in drei Dringlichkeitsstufen und einer vorbeugenden Stufe, bei der ab +2 Grad mit sinkender Tendenz und hoher Luftfeuchtigkeit nachts je Fahrzeug ca. 120 km Streustrecke mit CaCl-Lauge (=Flüssigsalz) behandelt werden. In der letzten Nacht waren 4 Fahrzeuge im Einsatz.
Die aktuelle Situation stellt sich wie folgt dar:

  • Stufe I
    Ab 4.00 Uhr bis gegen 8.00 Uhr wurden die Hauptverkehrsstraßen in Köln durch ca. 100 Mitarbeiter der AWB mit 51 Fahrzeugen von Schnee und Eis befreit. Zu den Hauptverkehrsstraßen gehören z.B. innerstädtische Querverbindungen sowie Ein- bzw. Ausfallstraßen. Somit wurde bis gegen 8.00 Uhr bereits Winterdienst auf einer Strecke von mehr als 1.700 km durchgeführt. 
  • Stufe II
    Im Anschluss an die Stufe I betreuten die 100 Mitarbeiter weitere 600 km an Zufahrtsstraßen zu Wohngebieten winterdienstlich.
  • Stufe III
    Zur Stufe III gehören die Straßen und Radwege innerhalb der Wohnquartiere. Der Winterdienst in diesen Gebieten wird im Anschluss an die Stufe II durchgeführt und umfasst eine Streustrecke von ca. 460 km.

Parallel zum maschinellen Winterdienst wurden ab 6.00 Uhr Fußgängerüberwege und Verkehrsinseln von Hand geräumt und abgestreut. Dabei sind ca. 270 Mitarbeiter der AWB mit 54 Kolonnenwagen im Einsatz.

WINTERDIENST AUF GEHWEGEN
Die Räumung von Schnee und Eis auf den Gehwegen ist Sache der Grundstückseigentümer und gehört zur Verkehrssicherungspflicht. Manchmal wird diese Arbeit von einem Hausmeister erledigt oder wurde im Mietvertrag auf den Mieter übertragen.
Letztlich ist aber immer der Grundstückseigentümer für den Zustand des Grundstückes verantwortlich. Kommt jemand wegen mangelnder Winterwartung auf dem Gehweg zu Schaden, muss der Grundstückseigentümer dafür haften.
Daher müssen Gehwege sofort nachdem es geschneit hat, geräumt werden. Wenn es nach 20 Uhr schneit, hat man in der Regel bis zum nächsten Morgen Zeit für den Winterdienst. Morgens um 7 Uhr müssen die Gehwege aber geräumt sein.
Auch bei Dauerschneefall muss nicht fortlaufend gefegt werden, wenn dies nutzlos wäre. Sobald es aber nur noch geringfügig schneit oder wenn es aufgehört hat, muss geräumt werden. Je nach Witterungsverhältnissen muss im Laufe des Tages auch mehrfach gefegt oder gestreut werden.
Alle Wege müssen in einer Breite von 1,5 m geräumt werden. Bei Glatteisbildung muss sofort gestreut werden. Salz und andere auftauende Stoffe sind zum Schutze des Grundwassers nur erlaubt bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie z.B. Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und abgängen oder steilen Wegen.
Die wichtigsten Informationen zum Winterdienst sind im Abfallkalender 2005 zusammengefasst. Außerdem steht ein Faltblatt zum Herunterladen auf www.awbkoeln.de bereit. Das Faltblatt kann auch beim Kunden-Service der AWB unter Tel. 0221/9 22 22 24 angefordert werden.

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