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Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

5070

Stand: Februar 2024

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die privatwirtschaftlichen Entsorgungsleistungen.

§ 2 Vertragspartner

Der Vertrag wird zwischen dem Auftraggeber (nachstehend AG genannt) und der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH, Maarweg 271, 50825 Köln, +49 (0) 221/9 22 22 24kundenberatung@awbkoeln.de, Geschäftsführer: Thomas Thalau (Sprecher) und Uwe Unterseher-Herold. Amtsgericht Köln, HRB 81974 (nachstehend AWB genannt) geschlossen.

§ 3 Vertragsabschluss

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung zu den nachfolgenden Bedingungen zustande. Der Vertrag bedarf der Schriftform.

(2) Entgegenstehende AGB des AG werden ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende Vertragsregelungen gelten nur, wenn sie im Einzelnen ausgehandelt sind. Insbesondere gelten die AGB der AWB auch dann, wenn der AG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen der AWB deren Leistung vorbehaltlos annimmt.

§ 4 Vertragsgegenstand

(1) Der Vertrag betrifft die Anlieferung eines oder mehrerer Behälter zur Aufnahme von Abfällen, die Miete des oder der Behälter durch den AG und die Abfuhr des oder der gefüllten Behälter durch die AWB, alternativ die lose Abfuhr, zu einer von der AWB bestimmten Abladestelle sowie die Entsorgung der Abfälle. Die Pflicht zur Übernahme von Abfällen ruht, solange die Entsorgung aus Gründen, die die AWB nicht zu vertreten hat, nicht wie vorgesehen erfolgen kann. Die gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

(2) Die AWB ist berechtigt, die Erfüllung der vertraglichen Leistungen durch Dritte zu veranlassen.

(3) Die AWB ist berechtigt, sich den Inhalt des Behälters anzueignen und darüber zu verfügen.

(4) Aus nicht wesentlichen Abweichungen der Größe und Tragfähigkeit der Behälter kann der AG keine Preisminderung oder sonstige Ansprüche herleiten.

§ 5 Zeitliche Abwicklung der Aufträge

Die AWB wird im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten die Anlieferung und Abholung des Behälters so termingerecht wie möglich durchführen.

§ 6 Zufahrten und Aufstellplatz

(1) Dem AG obliegt es, einen geeigneten Aufstellplatz für den Behälter bereitzustellen. Er hat auch für die notwendigen Zufahrtswege zum Aufstellplatz zu sorgen.

(2) Zufahrt und Aufstellplatz müssen zum Befahren mit dem für die Auftragserfüllung erforderlichen LKW geeignet sein. Nicht befestigte Zufahrtswege und Aufstellplätze sind, soweit erforderlich, vom AG für das Befahren mit schweren LKW vorzubereiten.

(3) Wegen der Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen erforderliche behördliche Genehmigungen hat der AG einzuholen, es sei denn, die AWB hat diese Verpflichtung übernommen. Für die Genehmigung erhobene öffentliche Abgaben trägt der AG.

(4) Für durch die AWB verursachte Schäden gilt § 10.

(5) Für Schäden am Fahrzeug oder Behälter infolge ungeeigneter Zufahrten und Aufstellplätze haftet der AG, soweit er dies zu vertreten hat. Eventuelles Mitverschulden der AWB bei der Schadensherbeiführung ist anteilmäßig zu berücksichtigen.

§ 7 Sicherung des Behälters

(1) Für die erforderliche Sicherung des Behälters vor dem Abtransport durch die AWB, etwa durch Beleuchtung oder Absperrung, ist ausschließlich der AG verantwortlich. Weitere vom AG zu beachtende Mindestsicherungspflichten ergeben sich aus der am Behälter angebrachten Kennzeichnung.

(2) Der AG hat den Behälter gegen Verlust, Beschädigung und Fehlbefüllungen, auch durch Dritte, zu schützen.

(3) Für eine unterlassene Sicherung des Behälters oder fehlende Genehmigung haftet ausschließlich der AG. Er hat gegebenenfalls die AWB von Ansprüchen Dritter freizustellen.

§ 8 Beladung des Behälters

(1) Der Behälter darf nur bis zur Ladekante und nur im Rahmen des auf dem Behälter vermerkten zulässigen Höchstgewichtes beladen werden. Für Kosten und Schäden, die durch Überladen oder unsachgemäße Beladung entstehen, haftet der AG.

(2) Der Behälter darf nur mit Abfall solcher Beschaffenheit befüllt werden, die bei Vertragsschluss durch den AG angezeigt wurde (Deklaration). Der AG ist für die richtige Deklaration bei Vertragsschluss, die Befüllung des Behälters entsprechend der Deklaration sowie die rechtzeitige Anzeige von Veränderungen der Beschaffenheit des Abfallstoffes allein verantwortlich. Er haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die der AWB infolge schuldhafter falscher Deklaration, falscher Befüllung und nicht rechtzeitiger Anzeige entstehen. Der AG hat insbesondere die erhöhten Kosten zu tragen, die sich aus einer anderen Entsorgung wegen einer von der Deklaration abweichenden Abfallart ergeben. Die AWB ist in diesen Fällen berechtigt, die Abfuhr des Behälters bei falscher Befüllung abzulehnen. 

(3) Andere als die vereinbarten Abfälle dürfen in die Behälter nicht eingefüllt werden. Die Entsorgung dieser Abfälle bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit der AWB.

§ 9 Haftung des Auftraggebers

(1) Der AG haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - für alle von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen, Mitarbeitern oder sonstigen Beauftragten verursachten Schäden, die der AWB durch oder bei Ausführung der Leistung(en) entstehen, nach den gesetzlichen  Bestimmungen. Insbesondere gilt dies für Schäden am Behälter, die in der Zeit ab der Anlieferung bis zur Abholung entstehen sowie für Abhandenkommen des Behälters innerhalb dieses Zeitraums.

(2) Der AG hat im Rahmen seiner Haftung die AWB, ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und Mitarbeiter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

§ 10 Haftung der AWB

(1) Ansprüche des AG auf Schadensersatz sind vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen ausgeschlossen. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des AG aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der AWB, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten sind solche grundlegenden, vertragswesentlichen Pflichten, die maßgeblich für den Vertragsabschluss des AG waren und auf deren Einhaltung dieser vertrauen durfte.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die AWB nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des AG aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der AWB, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 11 Gewährleistung, Mängelanzeige

(1) Die Gewährleistung der AWB setzt voraus, dass der AG der AWB offensichtliche Mängel innerhalb von einer Woche nach Kenntniserlangung schriftlich oder mittels elektronischer Medien anzeigt. Der Gewährleistungsanspruch verjährt nach 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Erbringung der Leistung. Werden die ausgeführten Leistungen vom AG vorbehaltlos als ordnungsgemäß bescheinigt, gelten die Arbeiten als unbeanstandet abgenommen mit der Folge, dass insoweit Nacherfüllung ausgeschlossen ist.

(2) Gerät die AWB mit der Nacherfüllung in Verzug, so ist der AG erst dann zur Selbstvornahme berechtigt, wenn er der AWB zuvor schriftlich eine angemessene Frist gesetzt hat. Schlägt die Nacherfüllung hingegen fehl, ist der AG zur Selbstvornahme, Minderung oder zum Rücktritt berechtigt.

(3) Die Verpflichtung der AWB zum Schadensersatz richtet sich nach § 10 dieser AGB.

§ 12 Entgelte

(1) Das Entgelt umfasst, soweit es nicht anders schriftlich vereinbart ist, die Anlieferung, die Miete, die Abholung, das Verbringen der Abfälle zum Bestimmungsort sowie deren Entsorgung.

(2) Stellt sich heraus, dass nachträglich ein anderer Entsorgungsweg notwendig ist und fallen hierfür Mehrkosten an, holt die AWB die Zustimmung des AG ein. Verweigert der AG die Zustimmung, bringt die AWB Abfälle zum Abholpunkt zurück und stellt die bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Kosten in Rechnung. Für eine damit verbundene Verlängerung der Mietzeit gilt Absatz 3.

(3) Gibt der AG den Behälter nicht spätestens nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, so ist die AWB berechtigt, für jeden Kalendertag über die vereinbarte Mietzeit hinaus bis zur Rückgabe des Behälters einen dem Entgelt für einen Tag entsprechenden Betrag zu berechnen.

(4) Für vergebliche An- und Abfahrten bei der Anlieferung, Abholung, Leerung des Behälters oder für Wartezeiten hat der AG, soweit er dies zu vertreten hat, eine Entschädigungspauschale in Höhe von 100 Euro brutto pro Stunde zu zahlen, es sei denn, der AG weist nach, dass der AWB ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

§ 13 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen der AWB sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.

(2) Bei Dauerschuldverhältnissen ist die AWB berechtigt, monatliche Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Höhe der Abschläge entspricht dem auf einen Monat entfallenden Teilbetrag des insgesamt vereinbarten Entgeltes. Im Übrigen sind Abschlagszahlungen nur auf Grund besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.

(3) Die Mehrwertsteuer ist entsprechend den jeweils gültigen umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften auf den Rechnungen gesondert auszuweisen. Ist ein ausländischer AG zur steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung berechtigt, so hat er stattdessen auf der Rechnung seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, diejenige der AWB und den Hinweis auf steuerfreie Lieferung aufzuführen.

§ 14 Aufrechnung, Abtretung

(1) Der AG ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

(2) Ist der AG Kaufmann, so steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht gegen fällige Forderungen der AWB nur zu, soweit es sich um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt.

(3) Forderungen gegen die AWB dürfen nur mit deren schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

§ 15 Kündigung

(1) Sofern Gegenstand des Vertrages laufende Leistungen der AWB sind, ist der Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum jeweiligen Monatsende ordentlich kündbar.

(2) Im Fall eines vom AG beauftragten Abonnements ergeben sich die Laufzeit und Kündigungsfrist aus dem mit dem AG abgeschlossenen Vertrag. Ist dort eine Vereinbarung über die Laufzeit nicht getroffen, ist das Abonnement auf ein Jahr geschlossen, beginnend mit dem Monat, in dem die Leistung erstmals vom AG in Anspruch genommen worden ist. Das Abonnement verlängert sich vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt worden ist.

(3) Kündigt der AG ordentlich, so ist die AWB berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. In diesem Fall hat die AWB sich die vom AG nachgewiesenen und infolge der Aufhebung des Vertrags ersparten Aufwendungen oder das durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft Erworbene oder zu erwerben böswillig Unterlassene anrechnen zu lassen.
 
(4) Hat der AG die Vergütung für das Abonnement im Voraus gezahlt, wird die AWB eine etwaige Überzahlung nach Beendigung des Abonnements durch Überweisung auf ein vom AG benanntes inländisches Bankkonto erstatten.

(5) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn die AWB schuldhaft trotz Abmahnung wiederholt gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt oder wenn sich der AG bei regelmäßigen Zahlungen (z.B. bei laufenden oder auf Abruf zu erbringenden Leistungen) mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Beträgen in Rückstand befindet oder wenn über das Vermögen eines der Vertragspartner ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird.

(6) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 16 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

(1) Widerrufsrecht

Ist der AG ein Verbraucher, so hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher der AWB (Maarweg 217, 50825 Köln, +49 (0) 221/9 22 22 24kundenberatung@awbkoeln.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Verbraucher kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(2) Folgen des Widerrufs

Wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft, hat die AWB alle Zahlungen, die die AWB vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von der AWB angebotene Lieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei der AWB eingegangen ist. Für diese Rückzahlungen verwendet die AWB dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird die AWB dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.

Hat der Verbraucher verlangt, dass die Entsorgungsleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Verbraucher der AWB einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die AWB von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Entsorgungsleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Entsorgungsleistungen entspricht.

§ 17 Geheimhaltung

Der AG ist verpflichtet, ihm bekannt gewordene Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der AWB zu wahren.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen gültig.

(2) Erfüllungsort ist Köln. Ist der AG ein Kaufmann, ein kaufmännisch tätiges Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand Köln.

(3) Es erfolgt keine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.

(4) Die Vertragssprache ist deutsch. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet Anwendung.

AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
Amtsgericht Köln, HRB 81974 
UST-ID-Nr.: DE813114005 
Bankverbindung:
Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE73370501980087002960
SWIFT: COLSDE33
Geschäftsführer: Thomas Thalau (Sprecher) und Uwe Unterseher-Herold

Stand: Februar 2024.

Widerruf

Wenn Sie Ihren Vertrag widerrufen möchten, füllen Sie bitte das Widerrufsformular aus und senden Sie dieses vorzugsweise per Post oder E-Mail an:

AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
Maarweg 271
50825 Köln
E-Mail: kundenberatung@awbkoeln.de

 » Widerrufsformular

Einzugsermächtigung

Handelt es sich um eine kostenpflichtige Leistung, die Ihnen gegenüber von der AWB zu erbringen ist, teilen Sie uns bitte Ihre Bankverbindung mit. Sie erhalten dann umgehend ein SEPA-Mandat, das Sie uns bitte unterschrieben zurücksenden. Hier finden Sie weitere Informationen zum SEPA-Lastschriftverfahren sowie ein Formular zur Erteilung einer SEPA-Einzugsermächtigung.

 

Stand: Januar 2024

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die einzelnen, laufenden oder auf Abruf zu erbringenden privatwirtschaftlichen Reinigungsleistungen, z.B. für Werksgelände, Plätze, Sportanlagen, Straßen, Wege, Übergänge und Treppen.

§ 2 Vertragspartner

Der Vertrag wird zwischen dem Auftraggeber (nachstehend AG genannt) und der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH, Maarweg 271, 50825 Köln, +49 (0) 221/9 22 22 24kundenberatung@awbkoeln.de, Geschäftsführer: Thomas Thalau (Sprecher), Uwe Unterseher-Herold. Amtsgericht Köln, HRB 81974 (nachstehend AWB genannt) geschlossen.

§ 3 Vertragsabschluss

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung zu den nachfolgenden Bedingungen zustande. Der Vertrag bedarf der Schriftform.

(2) Entgegenstehende AGB des AG werden ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende Vertragsregelungen gelten nur, wenn sie im Einzelnen ausgehandelt sind. Insbesondere gelten die AGB der AWB auch dann, wenn der AG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen der AWB deren Leistung vorbehaltlos annimmt.

§ 4 Vertragsgegenstand

Verbindlich für den Vertragsinhalt sind in folgender Reihenfolge:

1. Beschreibung der Leistung oder Lieferung, insbesondere nach Maßgabe der Bestellung, 
2. diese AGB.

§ 5 Leistungsbedingungen

(1) Den Leistungsort sowie die vom AG gewünschten Termine zur Erbringung der Leistung hat der AG mit AWB rechtzeitig vor Leistungserbringung abzustimmen. Dies gilt insbesondere im Falle der Beauftragung wiederkehrender Leistung (Dauerschuldverhältnisse). Der AG hat die Vertragsgemäßheit der durchgeführten Leistung unmittelbar nach erfolgter Leistungserbringung schriftlich zu quittieren (Abnahme).

(2) Den Mitarbeitern der AWB muss zu den vereinbarten oder üblichen Arbeitszeiten freier Zugang zur Arbeitsstelle ermöglicht werden. Wartezeiten und vergebliche Anfahrten sind nicht Bestandteil der vereinbarten Preise und werden gesondert nach Zeitaufwand berechnet.

(3) Besteht kein Zugang zur Arbeitsstelle, so entfällt die Leistungspflicht, wenn eine Wartezeit von 30 Minuten überschritten ist.

(4) Der AG gewährleistet, dass die zu reinigenden Flächen frei befahrbar sind und die AWB nicht in ihrer Leistungserbringung behindert wird oder diese ganz vereitelt wird. Ist AWB gemäß Satz 1 in ihrer Leistungserbringung behindert, so beschränkt sich die Leistungspflicht der AWB auf die frei erreichbaren Teilflächen.

(5) Wird Leistung von der AWB soweit möglich erbracht, obwohl die Voraussetzungen der Absatzes 2 Satz 1 oder Absatzes 4 Satz 1 ganz oder teilweise nicht vorliegen, bleibt dies unbeschadet des § 5 Absatz 2 Satz 2 ohne Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung des AG. In diesen Fällen kann die AWB für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Die AWB muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was sie infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

(6) Die AWB ist berechtigt, ihre Leistung durch Dritte zu erbringen.

§ 6 Annahmeverzug

Der AG ist verpflichtet, die AWB unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass ein Leistungstermin nicht eingehalten werden kann. Die gesetzlichen Rechte der AWB bei Annahmeverzug bleiben unberührt.

§ 7 Haftung des Auftraggebers

(1) Der AG haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - für alle von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, Mitarbeitern oder sonstigen Beauftragten verursachten Schäden, die der AWB durch oder bei Ausführung der Leistung entstehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Der AG hat im Rahmen seiner Haftung die AWB, ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

§ 8 Abnahme der Leistung, Gewährleistung

(1) Wird die Leistung gem. § 5 Absatz 1 Satz 3 abgenommen, ist eine Gewährleistung insoweit ausgeschlossen. Ansonsten hat der AG der AWB einen Mangel unverzüglich nach Bekanntwerden anzuzeigen. Der Gewährleistungsanspruch verjährt nach 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Verweigerung der Abnahme oder der Erstattung der Mangelanzeige.

(2) Gerät die AWB mit der Nacherfüllung in Verzug, so ist der AG erst dann zur Selbstvornahme berechtigt, wenn er der AWB zuvor schriftlich eine angemessene Frist gesetzt hat. Schlägt die Nacherfüllung hingegen fehl, ist der AG zur Selbstvornahme, Minderung oder zum Rücktritt berechtigt.

(3) Die Verpflichtung der AWB zum Schadensersatz richtet sich nach § 9 dieser AGB.

§ 9 Haftung der AWB

(1) Ansprüche des AG auf Schadensersatz sind vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen ausgeschlossen. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des AG aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der AWB, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten sind solche grundlegenden, vertragswesentlichen Pflichten, die maßgeblich für den Vertragsschluss des AG waren und auf deren Einhaltung dieser vertrauen durfte.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die AWB nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des AG aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der AWB, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 10 Entgelte

Für die Höhe der Bezahlung sind die jeweils erbrachten Leistungen der AWB maßgebend. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlich erbrachtem Aufwand.

§ 11 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen der AWB sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.

(2) Bei Dauerschuldverhältnissen ist die AWB berechtigt, monatliche Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Höhe der Abschläge entspricht dem auf einen Monat entfallenden Teilbetrag des insgesamt vereinbarten Entgeltes. Im Übrigen sind Abschlagszahlungen nur auf Grund besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.

(3) Die Mehrwertsteuer ist entsprechend den jeweils gültigen umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften auf den Rechnungen gesondert auszuweisen. Ist ein ausländischer AG zur steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung berechtigt, so hat er stattdessen auf der Rechnung seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, diejenige der AWB und den Hinweis auf steuerfreie Lieferung aufzuführen.

§ 12 Aufrechnung, Abtretung

(1) Der AG ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

(2) Ist der AG Kaufmann, so steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht gegen fällige Forderungen des Unternehmers nur zu, soweit es sich um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt.

(3) Forderungen gegen die AWB dürfen nur mit deren schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

§ 13 Kündigung

(1) Sofern Gegenstand des Vertrages laufende Leistungen der AWB sind, ist der Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum jeweiligen Monatsende ordentlich kündbar.

(2) Im Fall eines vom AG beauftragten Abonnements ergeben sich die Laufzeit und Kündigungsfrist aus dem mit dem AG abgeschlossenen Vertrag. Ist dort eine Vereinbarung über die Laufzeit nicht getroffen, ist das Abonnement auf ein Jahr geschlossen, beginnend mit dem Monat, in dem die Leistung erstmals vom AG in Anspruch genommen worden ist. Das Abonnement verlängert sich vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt worden ist.

(3) Kündigt der AG ordentlich, so ist die AWB berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. In diesem Fall hat die AWB sich die vom AG nachgewiesenen und infolge der Aufhebung des Vertrags ersparten Aufwendungen oder das durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft Erworbene oder zu erwerben böswillig Unterlassene anrechnen zu lassen.
 
(4) Hat der AG die Vergütung für das Abonnement im Voraus gezahlt, wird die AWB eine etwaige Überzahlung nach Beendigung des Abonnements durch Überweisung auf ein vom AG benanntes inländisches Bankkonto erstatten.

(5) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn die AWB schuldhaft trotz Abmahnung wiederholt gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt oder wenn sich der AG bei regelmäßigen Zahlungen (z. B. bei laufenden oder auf Abruf zu erbringenden Leistungen) mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Beträgen in Rückstand befindet oder wenn über das Vermögen eines der Vertragspartner ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird.

(6) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 14 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

(1) Widerrufsrecht

Ist der AG ein Verbraucher, so hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher der AWB (Maarweg 217, 50825 Köln, +49 (0) 221/9 22 22 24kundenberatung@awbkoeln.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Verbraucher kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs-rechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(2) Folgen des Widerrufs

Wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft, hat die AWB alle Zahlungen, die die AWB vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von der AWB angebotene Lieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei der AWB eingegangen ist. Für diese Rückzahlungen verwendet die AWB dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird die AWB dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.

Hat der Verbraucher verlangt, dass die Reinigungsleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Verbraucher der AWB einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die AWB von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Reinigungsleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Reinigungsleistungen entspricht.

§ 15 Geheimhaltung

Der AG ist verpflichtet, ihm bekannt gewordene Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der AWB zu wahren.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen gültig.

(2) Erfüllungsort ist Köln. Ist der AG ein Kaufmann, ein kaufmännisch tätiges Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand Köln.

(3) Es erfolgt keine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.

(4) Die Vertragssprache ist deutsch. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet Anwendung.

AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
Amtsgericht Köln, HRB 81974
UST-ID-Nr.: DE813114005
Bankverbindung:
Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE73370501980087002960 
SWIFT: COLSDE33
Geschäftsführer: Thomas Thalau (Sprecher), Uwe Unterseher-Herold

Stand: Februar 2024.

Widerruf

Wenn Sie Ihren Vertrag widerrufen möchten, füllen Sie bitte das Widerrufsformular aus und senden Sie dieses vorzugsweise per Post oder E-Mail an:

AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
Maarweg 271
50825 Köln
E-Mail: kundenberatung@awbkoeln.de

 » Widerrufsformular

Einzugsermächtigung

Handelt es sich um eine kostenpflichtige Leistung, die Ihnen gegenüber von der AWB zu erbringen ist, teilen Sie uns bitte Ihre Bankverbindung mit. Sie erhalten dann umgehend ein SEPA-Mandat, das Sie uns bitte unterschrieben zurücksenden. Hier finden Sie weitere Informationen zum SEPA-Lastschriftverfahren sowie ein Formular zur Erteilung einer SEPA-Einzugsermächtigung.