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Compliance

Bedeutet die Bewältigung von Herausforderungen

Der Begriff Compliance stammt aus dem englischen Ausdruck „to comply with“ und bedeutet sinngemäß „Handeln im Einklang mit gesetzlichen Regeln“. Zunächst bedeutete dies die Sicherstellung gesetzeskonformen Verhaltens. Mit der Zeit entwickelte sich in den Unternehmen auch das Verständnis über die eigene (soziale) Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern und der Gesellschaft weiter, so dass in die Compliance-Organisationen immer mehr auch unternehmenseigene Verhaltensregeln Einzug fanden. Heute bedeutet Compliance demnach die Einhaltung des mit staatlichen Sanktionen bewehrten Rechts sowie der innerbetrieblichen Ausführungsregelungen des Unternehmens.

Mit Einführung des konzernweit in Kraft getretenen Compliance-Management-Systems gewährleistet die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH eine nachhaltige Wirtschaftlichkeit und integre Unternehmensführung. Durch die Wahrung innerbetrieblicher Regelungen und gesetzeskonformen Verhaltens vereinbart die AWB Köln GmbH traditionelle Werte mit einer zukunftsorientierten Unternehmensführung und lebt damit so eine Unternehmenskultur, welche die AWB Köln GmbH zu einem verlässlichen Partner für die Stadt Köln und in der ganzen Region macht.

Eine geordnete Abfallwirtschaft bedeutet nämlich auch Gesundheitsschutz. Durch die Urbanisierung wachsen die Gefahren durch mangelnde Hygiene in den immer größer werdenden Städten. Eine große Herausforderung besteht daher in der Gewährleistung einer funktionierenden Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im Einklang mit guten Arbeitsbedingungen als attraktive Arbeitgeberin für unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Für die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH bedeutet Compliance die Bewältigung der aus unserem Auftrag der Daseinsvorsorge folgenden Aufgaben und Herausforderungen, durch integre Unternehmensführung.

 

Compliance-Strukturen in der AWB Köln GmbH

Stabsbereich Integriertes Managementsystem:

Unternehmensinterne zentrale Meldestelle mit direkter Berichtslinie zur Geschäftsführung und zuständig für die Begründung und Umsetzung des Compliance-Management-Systems, welche unter Einhaltung der oben genannten Grundsätze typische Compliance-Themen wie Korruptionsprävention, Geldwäsche etc. betrifft.

 

Compliance-Beauftragte der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH:

Frau Marion Hock-Frebel
E-Mail: marion.hock-frebel@awbkoeln.de

Telefon: 02 21/9 22 10 15
Mobil: 01 63/9 22 10 15

 

Ein von den Unternehmensstrukturen unabhängiger weiterer interner Ansprechpartner für Hinweise auf Verstöße des Compliance-Management-Systems:

Ombudsmann
Herr RA Dr. Lutz Nepomuck
GAZEAS NEPOMUCK
Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Theodor-Heuss-Ring 34
50668 Köln

Telefon: 02 21/9 75 85 82 85
Mobil: 01 73/3 23 97 23

Mail: Ombudsmann.StadtwerkeKoelnKonzern@gazeas.de

 

Hier finden Sie die Verfahrensverordnung Compliance.

 

5146

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt der deutsche Gesetzgeber die Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 um, wodurch Hinweisgeber von Nachteilen geschüzt und eine integre Unternehmensführung gefördert werden soll.

Ein wichtiger Mehrwert liegt dabei in der Betonung von Prävention und in der Schaffung einer Gesamtstruktur, welche das erklärte Ziel verfestigt, die Beachtung gesetzlicher Vorschriften und betrieblicher Regelungen nachhaltig zu gewährleisten.

Das betriebliche Hinweisgebersystem der AWB Köln GmbH bietet ein geregeltes Verfahren für Hinweise auf festgestellte oder drohende Verstöße gegen rechtliche oder betriebliche Regelungen. Es dient insbesondere dem Schutz der hinweisgebenden Person, der Transparenz und der Angemessenheit der Hinweisprüfung.

Hier finden Sie die Verfahrensordnung HinSchG.

 

Mit dem am 01. Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichten-schutzgesetz (LkSG) werden die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die von der Europäischen Union daran anknüpfend definierte Strategie für die soziale Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility – CSR) verbindlich umgesetzt.

Durch die bewusste Hervorhebung solcher nichtfinanziellen Risiken durch den Gesetzgeber und der damit einhergehenden Verpflichtung der Unternehmen zur Wahrnehmung ihrer sozialen Verantwortung im Rahmen ihres unternehmerischen Handelns gegenüber der Gesellschaft und Umwelt, soll zukünftig eine insbesondere nachhaltig erfolgreiche Wirtschaft gestaltet und sichergestellt werden.

Den Interessen der Kölner Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, ist sich auch die AWB Köln GmbH ihrer unternehmerischen Verantwortung bewusst und strebt mit der Umsetzung des LkSG und der Einführung der damit verbundenen Maßnahmen eine nachhaltige Rentabilität verbunden mit sozialer Gerechtigkeit und Umweltschutz an.

Die Umsetzung der aus dem LkSG folgenden Anforderungen obliegt der Compliance-Beauftragten der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH.

Gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 LkSG hat die AWB Köln GmbH ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, welches Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln der AWB Köln GmbH im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind.

Beschwerden sind zu richten an die Compliance-Beauftragte der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH.

Frau Marion Hock-Frebel
E-Mail: marion.hock-frebel@awbkoeln.de 
Telefon: 02 21/9 22 10 15


Mobil: 01 63/9 22 10 15

Hier finden Sie die Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren.