Gewerbekunden und Veranstaltungen
Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Die neue GewAbfV tritt zum 01. August 2017 in Kraft. Mit der Novelle definiert der Gesetzgeber klarere Regeln, um das Recycling von Gewerbeabfällen zu stärken, unter anderem durch die getrennte Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen. Dies führt für Abfallerzeuger zu erweiterten Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten.
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Der Veranstaltungs-Service der AWB sorgt dafür, dass Sie jederzeit entspannt feiern können: Von der Reinigung über Abfallsammelbehälter bis hin zu den mobilen Toilettencontainern inklusive behindertengerechter Ausstattung und Wickelauflage – die AWB bietet Ihnen eine bedarfsgerechte Lösung an.
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