Elektrogeräte-Altgeräte-Sammlung
Seit dem 24.07.2016 bestehen neue Rücknahmepflichten von Elektro-Altgeräten für den Handel. Die Annahmepflicht für den Handel richtet sich nach der Größe der Verkaufsfläche. Bei Verkaufsflächen, die größer als 400 qm sind besteht die Pflicht
- kleine Elektro-Altgeräte (< 25 cm) in haushaltsüblichen Mengen anzunehmen. Auch dann, wenn das Gerät in einem anderen Handel gekauft wurde (1:0).
- große Elektro-Altgeräte bei Kauf eines neuen Elektrogerätes anzunehmen (1:1).
Eine Annahmepflicht besteht unabhängig davon, wo der Kunde das Gerät gekauft hat. Die Rücknahme muss kostenfrei erfolgen. Dies betrifft ebenfalls Onlinehändler.
Für Händler, mit einer Verkaufsfläche < 400 qm gilt: Altgeräte dürfen freiwillig unentgeltlich zurück genommen werden.
Elektroaltgeräte aus (kleineren) Gewerbebetrieben, die in Art, Menge und Beschaffenheit vergleichbar sind mit Altgeräten aus privaten Haushalten können ebenfalls kostenfrei an den Wertstoff-Centern abgegeben werden. Hier gelten die Mengenbegrenzungen wie bei privaten Haushaltungen.
Für rein gewerblich genutzte Altgeräte (B2B) gilt, wenn diese nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, ist der Hersteller verpflichtet, eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe zu schaffen und die Altgeräte zu entsorgen.
Für den Handel besteht weiterhin die Möglichkeit, die gesammelten Elektrogeräte kostenfrei an unserem Wertstoff-Center in Gremberghoven abzugeben.
- Großgeräte: 10 Geräte/Tag
- Kleingeräte: 1 m³/Tag
- Leuchtstoffröhren: 100 Stück/Tag
Auch größere Mengen nehmen wir gerne an, dies aber nach vorheriger Rücksprache und Anmeldung.
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Für die Sammlung von Elektro-Altgeräten bietet die AWB verschiedene Sammelsysteme für den Innen- als auch für den Außenbereich an. Hinzu kommen weitere individuelle Lösungen.
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