Laub
Gerade im Herbst sind die Straßen häufig voller Laub. Dies stellt aufgrund der hohen Rutschgefahr auf Straßen und Gehwegen ein besonderes Gefahrenpotenzial für alle Verkehrsteilnehmer dar.
In Kölner Stadtgebieten mit vielen Laubbäumen erfolgt die Laubentsorgung durch die AWB im Oktober und November deshalb besonders intensiv.
Anliegerpflichten bei der Laubbeseitigung
Trotz der intensiven Reinigung durch die AWB gilt jedoch: Dort, wo die Anlieger für die Gehweg- und Straßenreinigung zuständig sind, gilt uneingeschränkt auch die Verpflichtung zur Laubbeseitigung. Wer für die Reinigung des Gehwegs zuständig ist, können Sie in unserer Straßenreinigungsabfrage nachsehen.
Denn Laub, das auf dem Gehweg liegt, kann dem Biokreislauf zugefügt und über den Bioabfall recycelt werden. Laub auf der Fahrbahn ist hingegen verunreinigt und wird demnach zusammen mit dem Straßenkehricht der energetischen Verwertung zugeführt. Hinzu kommt, dass die Reinigung der Fahrbahnen wegen des Mehraufwands durch zusätzlich auf die Straßen gekehrtes Laub erheblich erschwert und der Arbeitsaufwand stark intensiviert werden. So können andere Straßenabschnitte erst sehr spät oder gar nicht gereinigt werden.
Machen Sie daher mit und denken Sie an die Umwelt und Ihre Nachbarn!
- Über Ihre Biotonne
- Über den Komposthaufen im Garten
- An den Wertstoff-Centern der AWB
Die Satzung
Hier finden Sie die aktuelle Straßenreinigungssatzung, die Anlagen und die Zuständigkeit in den Bezirken.
Straßenreinigungssatzung
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