Zum Inhalt der Seite springen.
Sie verwenden eine alte Browserversion. Daher wird die Seite möglicherweise nicht korrekt dargestellt.

AWB gibt Hinweise zur Winterwartung auf Fahrbahnen, Gehwegen und an Haltestellen: So funktioniert der Winterdienst in Köln

Die AWB leistet im Auftrag der Stadt einen Großteil des Winterdienstes auf den Kölner Straßen. Daneben werden andere aktiv. Auch die Grundstückseigentümer sind im Rahmen der Straßenreinigungssatzung zum Winterdienst verpflichtet und helfen mit, Köln bei Schnee und Eis verkehrssicher zu machen.

Winterdienst durch die AWB

Die Mitarbeiter der AWB räumen die Fahrbahnen frei und streuen bei Glatteis dort, wo sie nach dem Straßenreinigungsverzeichnis der Stadt Köln zuständig sind. Über die Online-Abfrage ist abrufbar, wer, wann, wo und wie Winterdienst leisten muss. Im Download-Bereich sind die Satzung und das Straßenreinigungsverzeichnis hinterlegt.

Einsatz von Maschinen im Winterdienst
Der Winterdienst der AWB umfasst drei Dringlichkeitsstufen. Die Stufe 1 hat immer Vorrang vor den anderen Stufen 2 und 3. Je nach Wetterlage kann dies ein mehrmaliges Fahren der Planstufe 1, dann den Übergang in die Planstufe 2 und danach auch einen Einsatz in der Planstufe 3 bedeuten.

Stufe 1
Die AWB befreit ab 4 Uhr die Hauptverkehrsstraßen in Köln von Schnee und Eis. Zu den Hauptverkehrsstraßen gehören:
innerstädtische Querverbindungen, zum Beispiel

  • Kölner Ringe
  • Innere Kanalstraße
  • Äußere Kanalstraße.

Ein- oder Ausfallstraßen wie die

  • Kölner Ringe
  • Venloer Straße
  • Aachener Straße
  • Bergisch Gladbacher Straße.

Bis zum Hauptberufsverkehr sorgt die AWB für Winterdienst auf einer Strecke von mehr als 1.900 km.

Stufe 2:
Im Anschluss an die Stufe 1 betreuen diese Mitarbeiter weitere 600 km wichtige Zufahrtsstraßen zu Wohngebieten.

Stufe 3:
Zur Stufe 3 gehören die Straßen und Radwege innerhalb der Wohnquartiere. Der Winterdienst wird in diesen Gebieten im Anschluss an die Stufe 2 durchgeführt und umfasst eine Streustrecke von rund 500 km.

Zum Schutz des morgens einsetzenden Berufsverkehrs, behandelt die AWB vorbeugend insbesondere die Kölner Rheinbrücken mit Flüssigsalz, wenn diese drei Bedingungen zusammentreffen:

  • 22.00 bis 4.00 Uhr
  • Temperatur von 2 Grad mit sinkender Tendenz
  • hohe Luftfeuchtigkeit

Manueller Winterdienst:
Parallel zum maschinellen Winterdienst werden in der Regel ab 6.00 Uhr verkehrswichtige Treppenanlagen und Fußgängerüberwege, Verkehrsinseln und bestimmte Fußgängerzonen von Hand geräumt und gestreut. Dabei sind rund 240 Mitarbeiter der AWB mit mehr als 40 Fahrzeugen im Einsatz.

Winterdienst „Rund um die Uhr"
Die AWB leistet bei Extremwetterlagen einen Winterdienst „rund um die Uhr" bei am Abend einsetzendem starkem Schneefall mit gleichzeitiger Prognose für Frosttemperaturen und anhaltende Schneefälle mit verbreiteter Glättebildung bis in den Folgetag. So werden in der Nachtschicht bis zu 30 Räum- und Streufahrzeuge zusätzlich eingesetzt. Eine eigene Task-Force aus bis zu 30 Fahrern aus Verwaltung, Müllabfuhr und Werkstatt der AWB ggf. ergänzt um externe Kräfte steht dann für diese Einsätze bereit.

Fazit: Die AWB ist gut gerüstet für den Winter 2016/2017. Dies zeigen folgende Zahlen:

  • 700 Mitarbeiter, davon 600 AWB-eigene Mitarbeiter
  • ca. 200 Fahrzeuge, davon 90 Spezialfahrzeuge
  • ca. 6.500 t Streusalz in 4 Streugutlagern. Hinzu kommen Abrufkontingente. Bei Bedarf wird die Menge aufgestockt.
  • rund 2.100 t Lava/Splitt
  • rund 160.000 l Flüssigsalz

Winterdienst durch die Grundstückseigentümer

Winterdienst auf Gehwegen
Das Schnee- und Eisräumen auf den Gehwegen ist Sache der Grundstückseigentümer und gehört zur Verkehrssicherungspflicht. Manchmal wird diese Arbeit von einem Hausmeister erledigt oder wurde im Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Letztlich ist aber immer der Grundstückseigentümer für den Zustand des Gehweges verantwortlich. Kommt jemand wegen mangelnder Winterwartung auf dem Gehweg zu Schaden, muss der Grundstückseigentümer dafür haften.

Daher müssen Gehwege unmittelbar nach dem Schneefall geräumt werden. Wenn es nach 20.00 Uhr schneit, reicht es in der Regel aus, erst am nächsten Morgen Winterdienst zu leisten. Allerdings müssen die Gehwege an Werktagen um 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 9.00 Uhr geräumt sein.

Bei Dauerschneefall muss, wenn dies nutzlos wäre, nicht fortlaufend gefegt werden. Sobald es aber nur noch geringfügig oder gar nicht mehr schneit, muss geräumt werden. Je nach Witterungsverhältnissen muss im Laufe des Tages auch mehrfach gefegt oder gestreut werden.

Alle Wege müssen in einer Breite von 1,5 m geräumt werden. Bei Glatteisbildung muss sofort gestreut werden. Salz und andere auftauende Stoffe sind zum Schutze des Grundwassers nur erlaubt bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie z.B. Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen oder steilen Wegen.

Liegt vor dem Grundstück eine Bushaltestelle, dann gehören der Zu- und Abgang zur Haltestelle ebenfalls dazu. Auch an baulich abgegrenzten Haltestellen sowie an U-Bahn-Ausgängen ist der gefahrlose Zu- und Abgang zur Haltestelle und zum Ausgang zu gewährleisten. An den rund 1.200 Bushaltestellen selbst übernimmt die AWB den Winterdienst.

Winterdienst auf Fahrbahnen
Sind Eigentümer für die Reinigung der kompletten Straße als Anlieger verantwortlich, ist auch der Winterdienst auf der Fahrbahn ihre Aufgabe, zumindest an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen – also vor allem an Fußgängerüberwegen.

Informationsangebote der AWB zum Winterdienst:

  • Die wichtigsten Informationen zum Winterdienst sind im Abfall- und Wertstoffkalender sowie im Flyer „Kurzinfos rund um den Winterdienst" zu finden.
  • Fragen zum Winterdienst werden an der Winterdienst-Hotline 02 21/9 22 23 23, per E-Mail winter@awbkoeln.de oder über die Feedbackfunktion beantwortet. Die Hotline ist montags bis freitags von 7.00 bis 19.00 Uhr erreichbar, bei winterlichen Straßenverhältnissen auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen zwischen 9.00 und 19.00 Uhr.
  • Alle Informationen zum Winterdienst sind auf der AWB-Homepage erläutert. Mit der Online-Abfrage auf der Homepage oder der kostenlosen AWB-App kann nicht nur die jeweilige Winterdienstverpflichtung, sondern auch die Planstufe für die jeweilige Straße abgerufen werden. Die AWB-App ist für iPhones im iTunes-Appstore und für Android-Handys bei Google Play oder auf der Homepage zu finden.

Teilen Sie diesen Beitrag

  • Der Link wurde in die
    Zwischenablage kopiert!