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AWB ist gut vorbereitet: Der Winter kann kommen

Wichtige Hinweise zur Winterwartung auf Fahrbahnen, Gehwegen und an Haltestellen

Die AWB leistet im Auftrag der Stadt einen Großteil des Winterdienstes auf den Kölner Straßen. Auch die Grundstückseigentümer sind im Rahmen der Straßenreinigungssatzung zum Winterdienst verpflichtet und helfen mit, Köln bei Schnee und Eis verkehrssicher zu machen.

Winterdienst durch die AWB

Die Mitarbeiter der AWB räumen die Fahrbahnen und streuen bei Schnee- und Eisglätte dort, wo sie nach dem Straßenreinigungsverzeichnis der Stadt Köln verantwortlich sind. Über die Online-Abfrage auf http://www.awbkoeln.de/winterdienst ist abrufbar, wer, wann, wo und wie Winterdienst leisten muss. Im Download-Bereich der Homepage sind auch die Satzung und das Straßenreinigungsverzeichnis der Stadt Köln hinterlegt.

Einsatz von Maschinen im Winterdienst
Der Winterdienst der AWB umfasst drei Dringlichkeitsstufen und eine vorbeugende Streuung. Die Stufe 1 hat immer Vorrang vor den anderen Stufen 2 und 3. Je nach Wetterlage kann dies ein mehrmaliges Fahren der Planstufe 1, dann den Übergang in die Planstufe 2 und danach auch einen Einsatz in der Planstufe 3 bedeuten.

Stufe 1
Die AWB befreit ab 4 Uhr die Hauptverkehrsstraßen und die wichtigsten Radwegverbindungen in Köln von Schnee und Eis. Zu den Hauptverkehrsstraßen gehören: innerstädtische Querverbindungen, zum Beispiel

  • Kölner Ringe
  • Innere Kanalstraße
  • Äußere Kanalstraße

Ein- oder Ausfallstraßen wie die

  • Venloer Straße
  • Aachener Straße
  • Bergisch Gladbacher Straße

Die Radwege in Köln sind - sofern die AWB zuständig ist – ebenfalls in Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Die Räum- und Streupläne für Radwege beinhalten in der Planstufe 1 neben den Rheinbrücken insbesondere die Ost-West-Tangente von der Aachener Str. in Weiden über die Innenstadt bis zur Deutz-Kalker-Straße, die Nord-Süd-Tangente von der Mauenheimer Straße über den Gürtel bis zum Rheinufer in Bayental sowie die Verbindung von der Zoobrücke über Innere Kanalstraße und Universitätsstraße bis zur Luxemburger Straße.

Bis zum Hauptberufsverkehr sorgt die AWB für Winterdienst auf einer Strecke von rund 1.900 km.

Stufe 2
Im Anschluss an die Stufe 1 betreuen diese Mitarbeiter weitere 600 km wichtige Zufahrtsstraßen zu Wohngebieten.

Stufe 3
Zur Stufe 3 gehören die Straßen und Radwege innerhalb der Wohnquartiere. Der Winterdienst wird in diesen Gebieten im Anschluss an die Stufe 2 durchgeführt und umfasst eine Streustrecke von rund 500 km.

Bei einer vorbeugenden Streuung behandelt die AWB insbesondere die Kölner Rheinbrücken mit Flüssigsalz, wenn diese drei Bedingungen zusammentreffen:

  • 22 bis 4 Uhr
  • Temperatur von 2 Grad mit sinkender Tendenz
  • hohe Luftfeuchtigkeit

Manueller Winterdienst
Parallel zum maschinellen Winterdienst werden in der Regel ab 6.00 Uhr verkehrswichtige Treppenanlagen und Fußgängerüberwege, Verkehrsinseln und bestimmte Fußgängerzonen von Hand geräumt und gestreut. Dabei sind rund 240 Mitarbeiter der AWB mit mehr als 40 Fahrzeugen im Einsatz.

Winterdienst „Rund um die Uhr“
Die AWB leistet bei Extremwetterlagen einen Winterdienst „rund um die Uhr“ bei am Abend einsetzendem starkem Schneefall mit gleichzeitiger Prognose für Frosttemperaturen und anhaltende Schneefälle mit verbreiteter Glättebildung bis in den Folgetag. So werden in der Nachtschicht bis zu 30 Räum- und Streufahrzeuge zusätzlich eingesetzt. Eine eigene Task-Force aus bis zu 30 Fahrern aus Verwaltung, Müllabfuhr und Werkstatt der AWB, ggf. ergänzt um externe Kräfte, steht dann für diese Einsätze bereit.

Fazit: Die AWB ist gut gerüstet für den Winter 2019/2020. Dies zeigen folgende Zahlen:

  • rund 700 Mitarbeiter insgesamt, davon mehr als 600 AWB-eigene Mitarbeiter
  • ca. 200 Fahrzeuge, davon 90 Spezialfahrzeuge
  • ca. 6.750 t Streusalz in 5 Streugutlagern. Hinzu kommen Abrufkontingente. Bei Bedarf wird die Menge aufgestockt.
  • rund 2.100 t Lava/Splitt
  • rund 160.000 l Flüssigsalz

Winterdienst durch die Grundstückseigentümer

Winterdienst auf Gehwegen
Das Schnee- und Eisräumen auf den Gehwegen und Randstreifen ist Sache der Grundstückseigentümer und gehört zur Verkehrssicherungspflicht. Manchmal wird diese Arbeit von einem Hausmeister erledigt oder wurde im Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Letztlich ist aber immer der Grundstückseigentümer für den Zustand des Gehweges und des Randstreifens verantwortlich. Kommt jemand wegen mangelnder Winterwartung auf dem Gehweg und dem Randstreifen zu Schaden, muss der Grundstückseigentümer dafür haften.

Daher müssen Gehwege unmittelbar nach dem Schneefall geräumt werden. Wenn es nach 20.00 Uhr schneit, reicht es in der Regel aus, erst am nächsten Morgen Winterdienst zu leisten. Allerdings müssen die Gehwege an Werktagen um 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 9.00 Uhr geräumt sein. Nach 20.00 Uhr ist man nur dann zum Winterdienst verpflichtet, wenn das Grundstück auch nachts genutzt wird.

Bei Dauerschneefall muss, wenn dies nutzlos wäre, nicht fortlaufend Winterdienst erbracht werden. Sobald es aber nur noch geringfügig oder gar nicht mehr schneit, muss geräumt werden. Je nach Witterungsverhältnissen muss im Laufe des Tages auch mehrfach gefegt oder gestreut werden.

Alle Gehwege müssen in einer Breite von 1,5 m geräumt und gestreut werden. Ist kein Gehweg in der erforderlichen Breite vorhanden, müssen vorhandene Randstreifen und der Fahrbahnrand bis zu einer Gesamtbreite von 1,5 m geräumt und gestreut werden.

Bei Glatteisbildung muss sofort gestreut werden. Salz und andere auftauende Stoffe sind zum Schutze des Grundwassers nur erlaubt bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie z.B. Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und - abgängen oder steilen Wegen.

Liegt vor dem Grundstück eine Bus-, Schulbus-, oder Bahnhaltestelle bzw. ein Fahrgastunterstand, dann gehören der Zu- und Abgang zu diesem oder zur Haltestelle ebenfalls dazu. Auch an baulich abgegrenzten Haltestellen sowie an U-Bahn-Ausgängen ist der gefahrlose Zu- und Abgang zur Haltestelle und zum Ausgang zu gewährleisten. An den rund 1.200 Bushaltestellen selbst übernimmt die AWB den Winterdienst.

Winterdienst auf Fahrbahnen und Radwegen
Sind Eigentümer für die Reinigung der kompletten Straße als Anlieger verantwortlich, ist auch der Winterdienst auf der Fahrbahn und dem Radweg ihre Aufgabe. Bei Fahrbahnen gilt dies jedoch nur an gefährlichen Stellen – also vor allem an Fußgängerüberwegen.

  • Alle Informationen zum Winterdienst sind auf http://www.awbkoeln.deund im Abfallkalender erläutert. Mit der Online-Abfrage auf der AWB-Homepage oder der kostenlosen AWBApp kann nicht nur die jeweilige Winterdienstverpflichtung, sondern auch die Planstufe für die jeweilige Straße abgerufen werden.
  • Fragen zum Winterdienst werden an der Winterdienst-Hotline 02 21/9 22 23 23, per EMail winter@awbkoeln.de oder über die Feedbackfunktion der Homepage http://www.awbkoeln.debeantwortet. Die Hotline ist montags bis freitags von 7.00 bis 19.00 Uhr erreichbar, bei winterlichen Straßenverhältnissen auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen zwischen 9.00 und 19.00 Uhr.

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