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Alles rund um das SEPA-Mandat


Seit dem 1. August 2014 ist die Umstellung im deutschen Zahlungsverkehr auf das SEPA-Lastschriftverfahren abgeschlossen. Dank des neuen SEPA-Verfahrens (Single Euro Payments Area = Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) ist nun ein europaweit standardisiertes Vorgehen für bargeldlose Zahlungen festgelegt. Dies bedeutet, dass Sie nun nicht weiter eine Kontonummer und Bankleitzahl für Überweisungen angeben müssen, sondern die sog. IBAN und BIC, die sich aus diesen beiden Zahlen zusammensetzt.

Diese neue Zahlungsmethode betrifft zudem Lastschriftverfahren, ein Service, der von vielen Kunden zur automatisierten Zahlung von regelmäßigen Kosten genutzt wird. Der Vorteil im SEPA-Lastschriftverfahren für Sie besteht darin, dass SEPA-Lastschriften ein festes Fälligkeitsdatum haben. So wissen Sie genau, wann der offene Zahlbetrag abgebucht wird und können sicherstellen, dass Ihr Konto über ausreichend Deckung für diesen Tag verfügt.

Außerdem ist das Lastschriftverfahren mit der Einführung von SEPA sicherer geworden. Als Legitimation für jedes Lastschriftverfahren muss nun ein schriftliches und handschriftlich unterzeichnetes Dokument vorliegen, das die Richtigkeit der Abbuchung bestätigt. Ohne dieses Mandat dürfen weiter keine Forderungen per Lastschrift geltend gemacht werden. Hierzu können Sie gerne das folgende Formular verwenden.

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Um uns eine Einzugsermächtigung für Ihr Konto zu geben, können Sie ganz einfach unser Formular zur Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats ausfüllen.

Bitte senden Sie uns dieses ausreichend frankiert und von Ihnen persönlich unterschrieben per Post an:

AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Finanzbuchhaltung
Maarweg 271
50825 Köln.

Eine Änderungen kann nur in schriftlicher Form erfolgen. Bitte nutzen Sie hierfür unser Formular zur Änderung der Kontodaten und senden Sie uns dieses von Ihnen persönlich unterschrieben auf dem Postweg an: 
AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Finanzbuchhaltung
Maarweg 271
50825 Köln

Nein. An den bestehenden Einzugsermächtigungen ändert sich nichts. Hierzu haben bei der Umstellung auf das SEPA-Verfahren ein Informationsschreiben mit Ihrer Mandatsreferenznummer zugesendet. So bleibt die Einzugsermächtigung nach wie vor gültig. 
Wie Sie uns Änderungen mitteilen können, finden Sie in der Frage "Wie kann ich meine Kontodaten ändern?".

Ihre Einzugsermächtigung können Sie uns schriftlich mit sofortiger Wirkung jederzeit entziehen. 
Dies kann postalisch an 

AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Finanzbuchhaltung
Maarweg 271
50825 Köln

oder per E-Mail an fibu@awbkoeln.de erfolgen.

Grundsätzlich ändert sich bei der Zahlungsart Überweisung nichts. Das einzige, das sich ändert ist, dass Sie nun nicht weiter die Kontonummer und Bankleitzahl für Überweisungen angeben müssen, sondern die neue IBAN und BIC. Überweisungen an die AWB Köln richten Sie bitte an:

Empfänger: AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
IBAN: DE73370501980087002960
SWIFT/BIC: COLSDE33

Für den Fall, dass Sie mehrere Konten auf Ihren Namen bei uns angeben möchten, über die verschiedene Immobilien abgerechnet werden, können Sie dies im Kommentarfeld im Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats vermerken.

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