
Abfrage Straßenreinigung
Wer ist zuständig für die Straßenreinigung?
Die meisten Straßen und einen Teil der Gehwege reinigt die AWB. Stellenweise sind jedoch die Grundstückseigentümer oder die Anlieger für die Reinigung verantwortlich.
Falls Sie auf dem Gehweg, dem Fahrradweg und/oder der Fahrbahn für die Sauberkeit zuständig sind, sind auch Sie dafür verantwortlich, dass diese entlang Ihrer Grundstücksgrenze mindestens einmal pro Woche bis spätestens samstags um 19.00 Uhr gereinigt werden. Der dabei entstehende Kehricht muss im Anschluss an die Reinigung ordnungsgemäß in der Restmülltonne und nicht im Rinnstein entsorgt werden. Laub gehört in die für Grünschnitt vorgesehenen Sammelsysteme.
Wer für die Fahrbahn- und/oder Gehwegreinigung zuständig ist, erfahren Sie über unsere Straßenreinigungsabfrage. Hier können Sie auch sehen, ob und wann eine Reinigungsleistung durch die AWB erfolgt ist.
Straßenreinigungsabfrage
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