
Wilder Müll
Wer Müll oder Wertstoffe auf Straßen, Plätzen oder neben den dafür vorgesehenen Containern liegen lässt, verschmutzt nicht nur die Umwelt, sondern begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Sauberkeit unserer Stadt ist eine gemeinschaftliche Aufgabe. Jeder sollte mithelfen, Köln sauber und lebenswert zu halten.
Hier können Sie wilde Müllkippen melden wildermuell@awbkoeln.de .
Werfen Sie bitte keine Abfälle auf die Straßen, Wege, Plätze oder Grünflächen. Um Köln sauber zu halten, werden teils hohe Geldstrafen verhängt.
Beispiel Zigarettenkippen
Das Verwarngeld für das Wegwerfen von Zigarettenkippen wurde erhöht:
- Asphaltierte Flächen Gehwege, Straßen und Fußgängerzonen: 50 €
- Wiederholungstäterinnen und -Täter: 100 €
- Spielplätze, Grünanlagen, Landschaftsschutzgebiete und Kanaleinläufe: 150 €
Im Auftrag der Stadt Köln beseitigt die AWB wild abgeladenen Müll. Die Kosten trägt die Allgemeinheit. Vermeiden Sie Verwarnungs- und Bußgelder, seien Sie positives Vorbild und nutzen Sie einfach die kostenlosen Abfallentsorgungsmöglichkeiten.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog
(Stand 2022)
Umweltsünde | Strafe |
---|---|
Spucken: | 30-60 € |
Kaugummi ausspucken: | 40-75 € |
Unzulässiges Verrichten von Notdurft: | 60-200 € |
Tauben füttern: | 35-1.000 € |
Zigarettenkippen wegwerfen | 50-150 € |
Verunreinigung von Hundekot: | 35-500 € |
Wegwerfen von Autoaschenbecherinhalten, Lebensmittelresten, Plastikflaschen und -tüten: | 50-150 €* (je nach Menge) |
Ablagern von Sperrmüll (ohne Abholtermin) Einzelner Gegenstand, z. B: Koffer, Stuhl, Matratze, Kinderwagen, Mehrere Gegenstände (bis 1 m³ oder 100 kg), z. B. Fahrrad, Kühlschrank Große Mengen über 1 m³ oder 100 kg |
200-500 € 250-750 € 500-10.000 € |
*zusätzlich ist ein Verwarnungsgeld bis 55 € möglich
Wussten Sie schon?
Seit September 2002 gilt der Bußgeldkatalog der Stadt Köln gegen Umweltsünder. Seitdem wachen die Ermittler des Ordnungsdienstes darüber, dass Müll nicht achtlos weggeworfen oder liegen gelassen wird!