Winterdienst
Als Auftragnehmer der Stadt Köln ist die AWB verpflichtet, wesentliche Teile des Winterdienstes auf Kölns Straßen zu übernehmen. An den rund 1.400 Bushaltestellen übernimmt die AWB den Winterdienst. Da an Schulbushaltestellen Sicherheit besonders wichtig ist, übernehmen wir dort zum Beginn des Winters auch die Wartung der Haltebuchten.
Auch Grundstückseigentümer müssen dazu beitragen, Köln bei Schnee und Eis so sicher wie möglich zu machen. Sie sind zur Mithilfe beim Winterdienst verpflichtet.
Ob und in welchem Umfang Sie Winterdienst leisten müssen, erfahren Sie über unsere Winterdienstabfrage:
Winterdienst-Abfrage
Wenn Sie wissen möchten, wer für den Winterdienst in einer bestimmten Straße oder einem bestimmten Straßenabschnitt zuständig ist, geben Sie hier Ihren Straßennamen ein.
Bitte füllen Sie die oben stehenden Felder entsprechend den Angaben aus.
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Wussten Sie schon?
Parallel zu unserem maschinellen Winterdienst werden morgens Fußgängerüberwege und Verkehrsinseln von Hand geräumt und abgestreut. Diese Arbeit übernehmen rund 240 AWB Mitarbeiter mit mehr als 40 Fahrzeugen.
Noch Fragen?
Hier geht's zum Formular: Winterdienst-Meldung
Unsere Winterdienst-Hotline erreichen Sie telefonisch
Montag - Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr
unter 02 21/922 23 23.
(Bei stark verschneiten Straßenverhältnissen auch samstags, sonntags sowie an Feiertagen von 09:00 bis 18:00 Uhr)
Der Plan für freie Straßen
Bei Temperaturen ab zwei Grad plus mit fallender Tendenz rücken unsere Mitarbeiter aus. Dann räumen bzw. streuen sie die besonders gefährdeten Rheinbrücken. Sinkt das Thermometer weiter, folgen die wichtigsten Verbindungsstraßen sowie die verkehrsreichen Ein- und Ausfallstraßen. Bei Extremwetterlagen räumen und streuen wir verkehrswichtige Kölner Straßen auch abends und nachts.
Was die AWB tutGehwege auf 1,50 Metern räumen
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Gehwege vor ihrer Immobilie auf einer Breite von 1,50 Metern zu räumen und zu streuen. Es kann auch sein, dass der Grundstückseigentümer einen oder mehrere Mieter hiermit beauftragt hat. Fragen Sie dazu beim Grundstückseigentümer nach.
Was Sie tun müssen