Vollservice Plus
Fehlbefüllungen von Restmüll- und Wertstoffbehältern sind ein häufig anzutreffendes Phänomen in Großwohnanlagen mit hoher Mieteranonymität. Oftmals geht dies mit sogenannten „Nebenständen“ einher. Dies bedeutet, dass Abfälle einfach neben den Behältern oder den Behälterboxen abgelegt werden, was oft zu Verschmutzungen des Wohnumfelds führt.
Die Wohnungswirtschaft hat daher ein Interesse daran, diese Missstände zu vermeiden und durch korrekte Befüllungen ein erforderliches, jedoch nicht überdimensioniertes Behältervolumen vorzuhalten.
Die Leistung der AWB besteht darin, kurz vor der Entleerung der Restmülltonne grobe Fehlbefüllungen in Restmüll- und Wertstoffbehältern zu korrigieren und Nebenstände entweder in die passenden Behälter zu werfen oder, wenn dies nicht mehr möglich ist, einer getrennten Entsorgung zuzuführen.
Im Einzelfall kann dies jedoch auch bedeuten Behältervolumen zuzustellen. Für die Stadt Köln als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist die Leistung Teil ihrer Strategie, mehr Wertstoffe einer Verwertung zuzuführen und das Restmüllaufkommen zu senken. Im Übrigen ist ein sauberes Wohnumfeld ein Nebeneffekt, der im Sinne der Stadtsauberkeit zu begrüßen ist.
Der Gebührensatz für eine Korrektur von Fehlbefüllungen (Nachsortierung) gem. § 12 Abs. 9 AbfS beträgt für ein Kalenderjahr 847,51 € bei einmal wöchentlicher Abfuhr pro Restmüllbehälter der Größe 500 l bis 1100 l (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 AbfS).
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