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Mit uns durch die nächste Eiszeit - AWB informiert über Winterdienst in Köln

Die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) ist auf Frost und Schnee gut vorbereitet: Rund 675 Beschäftigte mit über 150 Fahrzeugen, davon fast 75 Räum- und Streufahrzeuge, stehen für den Winterdienst zur Verfügung. Die Streugutlager der AWB sind mit Vorräten von zirka 6.750 Tonnen Salz, 180.000 Liter Sole und mehr als 1.750 Tonnen Splitt gefüllt. Erste vorsorgliche Kontrollfahrten und Streuungen auf den Kölner Brücken finden seit letzter Woche statt.

Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?

Die AWB und die Grundstückseigentümer sind gemeinsam verantwortlich. Über die Online-Abfrage auf www.awbkoeln.de/winterdienst ist konkret abrufbar, wer, wann, wo und wie Winterdienst leisten muss.

Winterdienst durch die AWB:

Als Auftragnehmer der Stadt Köln ist die AWB gemäß Straßenreinigungssatzung verpflichtet, wesentliche Teile des Winterdienstes auf Kölns Straßen zu übernehmen. Die Räum- und Streupläne der AWB umfassen alle verkehrswichtigen Haupt- und Nebenstraßen sowie die Rheinbrücken.

Der maschinelle Winterdienst der AWB umfasst drei Dringlichkeitsstufen und eine vorbeugende Streuung. Insbesondere die Kölner Rheinbrücken behandelt die Stadtreinigung vorbeugend mit Sole, wenn Temperaturen von 2 Grad mit sinkender Tendenz verbunden mit hoher Luftfeuchtigkeit vorliegen.

Die Stufe 1 enthält die Rheinbrücken und Hauptverkehrsstraßen sowie die wichtigsten Radwegverbindungen. Bis zum Hauptberufsverkehr führt die AWB den Winterdienst auf einer Strecke von 1.900 km durch. In der Stufe 2 folgen die wichtigen Zufahrtstraßen zu den Wohnstraßen mit einer Strecke von rund 600 km. Die Stufe 3 enthält weitere 500 km an Straßen innerhalb der Wohngebiete.

Die AWB räumt und streut bei Extremwetterlagen verkehrswichtige Kölner Straßen auch abends und nachts.

Parallel zum maschinellen Winterdienst werden morgens alle Bushaltestellen, verkehrswichtige Treppenanlagen sowie Fußgängerüberwege, Verkehrsinseln und bestimmte Fußgängerzonen manuell geräumt und gestreut.

Winterdienst auf Gehwegen durch Grundstückseigentümer:

Auch Grundstückseigentümer müssen die Gehwege vor ihrer Immobilie räumen und streuen. Für andere Bereiche wie z.B. Fahrbahnen und Radwege sowie Haltestellen auf dem Gehweg sind sie nur dann verantwortlich, wenn sie dort auch die Straßenreinigung durchführen. Als Streumittel sollte ein abstumpfendes Granulat verwendet werden. Salz und andere auftauende Stoffe sind nur bei extremen Bedingungen wie Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen erlaubt.
Die AWB informiert auf der Webseite www.awbkoeln.de/winterdienst/was-sie-tun-muessen/ über den dann zu leistenden Winterdienst.

Mehr Infos der AWB zum Winterdienst: Fragen zum Winterdienst werden an der Winterdienst-Hotline 02 21/9 22 23 23, per E-Mail winter@awbkoeln.de oder über die Feedbackfunktion der Webseite beantwortet. Alle Informationen zu den Services der AWB: www.awbkoeln.de, AWB App, Facebook, Twitter,Instagram und bei der Kundenberatung. [Hinweis: Alle Informationen zum Winterdienst sowie Fotos sind online in der Pressemappe Winterdienst abrufbar.]

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